AmBeWo
Ute Holsinger

0221 - 88 84 840
Karolingerring 18, 50678 Köln
mail(at)ambewo.de

Zielgruppe

Wir arbeiten mit volljährigen Menschen,

  • die entweder abhängig sind von legalen oder illegalen Suchtmitteln oder von Verhaltenssüchten
  • die an einer psychischen Erkrankung leiden
  • oder durch beide Störungsbilder – so genannten Doppeldiagnosen – belastet sind.

Voraussetzung für die Kostenübernahme unserer Leistungen ist, dass Sie einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe nach § 131 SGB IX haben. Kostenträger für diese Leistung der ambulanten Eingliederung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Sozialhilfeträger.

Sie können die Leistungen natürlich auch selbst bezahlen.

Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme haben? Sie fühlen sich überfordert, diesen Antrag selbstständig zu stellen?

Kein Grund zur Sorge.

Gerne unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren für die Bewilligung und Kostenübernahme. Sprechen Sie uns einfach an.